Aufbau bei Primäraufrechnung
Bei Primäraufrechnung stellt der Beklagte den Vortrag des Klägers hinsichtlich der Hauptforderung UNSTREITIG (sonst würde er nicht primär, sondern hilfsweise aufrechnen)
Deshalb ist der Aufbau des Tatbestand bei Primäraufrechnung etwas anders:
1-) Einleitungssatz
Unstreitiges zur Klagehauptforderung (hinsichtlich der Hauptforderung wird ALLES unstreitig)
2-) Überleitungssatz zur Aufrechnung
3-) Unstreitiges zur Forderung (Gegenforderung des Beklagten) Beklagten (sofern vorhanden)
4-) Streitiges Klägervorbringen zur Forderung des Beklagten (Achtung der Kläger bestreitet hier, weil der Beklagte die Beweislast und Darlegungslast trägt)
5-) Gegebenenfalls Streitiges Klägervorbringen zur seinen Nebenforderungen
6-) Gegebenenfalls Prozessgeschichte zum Verständnis der Anträge
7-) Anträge
8) Streitiges Beklagtenvorbringen zur seinen eigenen Forderung
9-) Qualifiziertes Bestreiten der Nebenforderung durch den Beklagten
10-) Replik des Klägers (sofern qualifiziertes Bestreiten zur Gegenforderung des Beklagten vorliegt)
11-) Prozessgeschichte im Übrigen
Ich würde hier lieber Punkt 4 weglassen, und im Replik Punkt 10 streitiges Klägervorbringen zur Forderung des Beklagten ausführen. Denn, wenn der Kläger die Gegenforderung nur einfach bestreitet, muss ja einfach bestrittenen Tatsachen bei demjenigen auftauchen, der die Beweis- Darlegungslast trägt. Dies wäre aber der Beklagte als Inhaber der Gegenforderung.