Holdback: Der Kaufpreis für das Zielunternehmen wird für eine bestimmte Zeit zurückbehalten. Damit soll erreicht werden, dass eine spätere Preisanpassung (z.B. wegen Gewährleistungsansprüche gesichert sind. Es wird auf ein Treuhandkonto (Holdback Account) eingezahlt. Für den Verkäufer gibt es die Möglichkeit Escrow.