Normalfall
Objektiv |
Objektiv |
X |
X |
Subjektiv |
Subjektiv |
Y |
Y |
Falsa demonstratio non nocet
Objektiv |
Objektiv |
X (sagt Auto) |
Y (Bus) |
Subjektiv |
Subjektiv |
X (meint Fahrrad) |
X (meint Fahrrad) |
Egal was objektiv gesagt wird (Auto, Bus), meinen beide subjektiv das gleiche. Das gemeinte hat vorrang! Beachte aber es muss versehentlich sein, denn bei bewusster Falschbezeichnung liegt kein falsa demonstratio vor.
Es kommt der Vertrag über subjektiv gemeinte zustande.
Irrtum
Objektiv |
Objektiv |
X (Auto) |
X (Auto) |
Subjektiv |
Subjektiv |
Y (Döner) |
X (Auto) |
Hier fallen das gesagte und gewollte auseinander. Objektiv stimmt das gesagt überein, aber einer der Parteien meint dabei was anderes. Anfechtung.
Dissens
Objektiv |
Objektiv |
X (Auto) |
Y (Bus) |
Subjektiv |
Subjektiv |
X (Auto) |
Y (Bus) |
Es stimmt weder das objektive noch das subjektive überein. Denke an Frankenfall. Ein Objektiver Dritter wüsste hier auch nicht was gemeint sein könnte (§§133, 157). Jeder sagt für sich das richtige und gewollte, jedoch stimmen sie weder auf der objektiven noch auf der subjektiven Ebene überein. Beachte aber, dass wenn auf der objektive Ebene ermittelt werden kann "was objektiv vorliegen könnte/müsste" so liegt kein Dissens vor. Dann liegt übereinstimmende "Objekt" vor, so dass ein Vertrag vorliegt, der aber Angefochten (wegen Irrtum, denn dann wurde objektiv was erklärt was subjektiv nicht gemeint war) werden kann.
Folge es liegt kein Vertragsabschluss!
Bevor jedoch Dissens bejaht wird, muss durch Auslegung ermittelt werden, d.h. es wird auf objektiven Empfängerhorizont abgestellt, was gemein sein könnte. Ist die Erklärung durch Auslegung nicht zu ermitteln dann kommt erst Dissens in Betracht.