Als Closing wird der abschließende Vollzug des Unternehmenskaufvertrages, bei dem das Zielunternehmen (Target Company) mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer übertragen wird, bezeichnet. Vielfach fällt Closing mit Signing zusammen. Nur wenn für die Transaktion (Mergers & Acquisitions) noch Genehmigungen eingeholt werden müssen (z:B. behördliche Genehmigungen durch die Kartellbehörde). In solchen Fällen werden werden Closing Conditions (Aufschiebende Bedingungen) vereinbart.