Der anwaltliche Aktenvortrag
I- Einleitung
Mandantenbegehren aufzeigen:
„Ich trage in der Rolle des Klägeranwalts einen Rechtsstreit vor, der im Jahre 2000 vor dem Amtsgericht/Landgericht Hannover anhängig war.
Kläger ist Herr Willy Maier, wohnhaft in Hamburg und vertreten durch den RA XY, dessen Aufgaben ich wahrnehme.
Beklagter ist Herr Hans Müller, wohnhaft in Hannover und vertreten durch den RA XY.
Der in erster Instanz unterlegene Kläger hat um die Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Berufung gebeten“
Der Mandant begehrt, die Zahlung i.H.v. 1000 € aus einem Verkehrsunfall als SE.
Beklagte ist die X-GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Maier Schulz
„Gegen den Kläger ist ein VU ergangen. Nun hat mich der Kläger um die Beurteilung der Rechtslage nach dem Erlass des VU gebeten.“
„Ich trage in der Rolle des Klägeranwalts einen Rechtsstreit über einen Gebrauchtwagenkauf vor. Der Mandant hat mich beauftragt, die Erfolgsaussichten einer Klage auf Rückübereignung eines Kaufvertrages zu prüfen.“
„Ich berichte in der Rolle eines Klägeranwalts über einen Rechtsstreit aus dem Jahre 2000 vor. Die Parteien des Rechtsstreits sind der Mandant XY, wohnhaft in Hannover und der Gegner XY wohnhaft in Hamburg. Der Mandant hat mich mit der Erfolgsaussicht einer Klage auf Zahlung von 1000 € als Schadenersatz aus einem Verkehrunfall gebeten.“
II- Sachverhaltsschilderung (wie ein Tatbestand aufbauen)
Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Unterscheide 2 Aufbaumöglichkeiten:
1- Sachverhaltsschilderung bei potenziellem Kläger (noch keine Klage erhoben)
Deshalb gibt es hier keine Anträge
- Unstreitiges
„Die Parteien einigten sich über Abschluss eines Kaufvertrages über den Gebrauchtwagen i.H.v. 1000 €.“
- Streitiger Klägervortrag
Der Mandant/Gegner behauptet, er habe….
- Streitiger Beklagtenvortrag
Der Mandant/Gegner bestreitet, dass…
2- Sachverhaltsschilderung als RA des Beklagten
(hier ist Klage erhoben und deshalb wird der Antrag des Kläger dargestellt. Beklagten Antrag wird nicht dargestellt, denn diesen soll ich ja erst herausarbeiten)
- Unstreitiges
- Streitiger Klägerantrag
- Antrag des Klägers (KEIN Antrag des Beklagten)
- Streitiger Beklagtenvortrag (Mandantenvortrag)
- Evtl. Prozessgeschichte (VB, VU oder Fristsetzung nach § 276)
III- Summarischer Entscheidungsvorschlag
Den Vorschlag möglichst pauschal halten, da die präzise Formulierung erst nach gutachterlicher Prüfung erfolgt.
„ich schlage vor,
- Klage auf Zahlung von … zu erheben.
- 1000€ an den Kläger zu zahlen und im übrigen Klageabweisung zu beantragen.
- Klageabweisung zu beantragen, hilfsweise die Aufrechnung mit Schadenersatzforderung zu erklären.
- Klageabweisung zu beantragen und Widerklage zu erheben.
IV- Rechtliche Würdigung
Entsprich einer gutachtlichen Prüfung, wobei unproblematisches im Urteilsstil abgehandelt werden kann.
Unterscheide auch hier, ob du Klägervertreter bist oder Beklagtenvertreter bist.
Sofern du Klägervertreter bist, gibt es noch keine Klage. Deshalb wirst du dementsprechend aufbauen.
Wenn du Beklagtenvertreter bist, dann gibt es eine Klage und du solltest eine Rechtsbehelfsstation und Zulässigkeitsstation Vorwegprüfen.
1- Klägerstation
Welche Ansprüche können schlüssig vorgetragen werden?
Anspruchsgrundlage (Anspruch entstanden, Untergegangen / durchsetzbar).
Zwischenergebnis: Demnach können Ansprüche aus § 433 schlüssig vorgetragen werden.
2- Beklagtenstation
Kann erhebliches vorgetragen werden, was zur Unschlüssigkeit der Klage führen kann?
„Der Beklagte bestreitet, dass am … eine Einigung erzielt worden ist. Hierzu behauptet er, dass….
Zwischenergebnis: Das vorbringen des Beklagten ist erheblich, da nach dem Vortrag des Beklagte der Anspruch aus 433 mangels vorliegen der Voraussetzungen nicht gegeben ist. Demnach kann erhebliches vorgetragen werden.
3- Beweisprognosestation
Können die Parteien ihren streitigen Tatsachenvortrag beweisen?
Für die Entscheidung des Rechtstreits kommt es somit darauf an, ob im vorliegenden Fall ein eine Einigung erzielt wurde. Diese Tatsache ist beweisbedürftig, so dass das Gericht über diese Tatsache Beweis erheben wird.
Beweislast: Die Beweislast richtet sich nach materiellem Recht. Als der jenige, der sich auf eine für ihn günstige Behauptung beruft trägt der Kläger die Beweislast.
Fraglich ist, welche zulässigen Beweismitteln zur Verfügung stehen.
Für seine Behauptung hat sich der Kläger /Mandant / Beklagte auf die Angaben der Zeugen XY berufen. Diese hat bekundet, dass…[Inhalt der Aussage]
Kleine eingeschränkte Beweiswürdigung: ACHTUNG! Letztendlich wird das Gericht entscheiden, ob die Aussage glaubhaft und der Zeuge glaubwürdig ist.
Ergebnis der Beweisprognose:
„Bei einer Beweisprognose bestehen also gute Aussichten, dass der Mandant seine Behauptung…. Beweisen können wird.“
„Es ist also zu erwarten, dass die Beweisaufnahme wagen der Frage, ob … zum Nachteil des Mandanten ausgehen wird.“
„Der Ausgang der Beweisaufnahme lässt sich nicht zuverlässig einschätzen, auch wenn der Mandant den Zeugen XY benennen wird.“
„Als Beweisbelastete Partei wird die Beweisführung dem Kläger nicht gelingen, so dass der Kläger beweisfällig bleiben wird. Beweisprognose wird somit aller Voraussicht nach zum Vorteil des Beklagten ausfallen.“
4-Zweckmäßigkeitsstation
Was ist zweckmäßigerweise zu unternehmen, um den Mandanten am besten zu helfen?
Welche prozesstaktischen Überlegungen kommen zum tragen?
- Aufrechnung?
- Widerklage?
- Klagerücknahme?
- Antrag auf einstweilige Verfügung?
- PKH Antrag?
- Streitverkündung?
- Besondere Vollstreckungsschutzanträge?
„Des Weiteren ist zu prüfen, welche zweckmäßigen Maßnahmen vorliegend in Betracht kommen können“.
V-Entscheidungsvorschlag
Klägervertreter:
Beim Entscheidungsvorschlag sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Angaben zum zuständigen Gericht
- Der präzise formulierte Antrag
- Antrag auf Erlass eines VU bei fehlender Verteidigungsanzeige des Beklagten
„Ich schlage abschließend vor, gegen den Herrn XY vor dem Landgericht Hannover – Kammer für Handelssachen – Klage zu erheben und zu beantragen,
- Den Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 1000 € nebst Zinsen i.H.v. 5% Punkte über den Basiszinssatz seit dem 01.02.02 zu zahlen.
- Für den Fall, dass der Beklagte nicht rechtzeitig Verteidigungsanzeige erhebt, gem. § 331 III ZPO im Wege eines Versäumnisurteils ohne mündliche Verhandlung zu entschieden,
- dem Kläger PKH ohne Ratenzahlung unter Beiordnung des Unterzeichners zu gewähren
Beklagtenvertreter:
Beim Entscheidungsvorschlag sollten folgende Punkte beachtet werden:
Verteidigungsanzeige, sofern noch nicht erledigt bzw. unwirksamer Weise nur durch den Mandanten bei LG eingereicht ist. (§ 78 ZPO)
Klageabweisungsantrag
Widerklage /Hilfswiderklage
Antrag auf PKH
Besondere Vollstreckungsschutzanträge
„Ich schlage abschließend vor, dass sich der Beklagte gegen die Klage verteidigt, hilfsweise die Aufrechnung erklärt, bzw. hilfsweise mit seiner Gegenforderung Widerklage erhebt.
Der Antrag sollte lauten,
1. die Klage abzuweisen,
2. hilfsweise auf die Widerklage den Kläger zu verurteilen, an den Beklagten 1000 € zu zahlen.
Zusätzlich ist dem Herrn XY der Streit zu verkünden. Die erforderlichen Schriftsätze sind der Klageerwiderung beizufügen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit